Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 10.000,– Euro festgesetzt. Gründe: Die Antragstellerin begehrt im Wege einer einstweiligen Anordnung die Feststellung, dass eine von ihr betriebene Spielhalle vorläufig als mit den Bestimmungen des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) vereinbar gelten. Beschluss Az. [...]

Verwaltungsgericht