Kein schutzwürdiges Vertrauen in eine bestehende Rechtslage bei breitem Medienecho in der Öffentlichkeit hinsichtlich geplanter Rechtsänderungen; keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Stichtag 28. Oktober 2011 in § 29 Abs. 4 GlüStV.
Verwaltungsgericht
Bayern