1.5 Vergünstigungen nach § 9 SpielV

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Bundesverwaltungsgericht

Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zu der Erlaubnis nach § 33i GewO; nachträgliche Auflage gem. § 33i Abs. 1 Satz 2 GewO; Begriff des „Gewinns“ in § 33c GewO; Verstoß gegen das Verbot der Gewährung von Vergünstigungen für weitere Spiele hinsichtlich der Höhe der Einsätze gem. § 9 Satz 1 SpielV a.F. (heute: § 9 Abs. 1 Satz 1 SpielV) durch Ausgabe eines „Bonusdollars“ nach einer Spieldauer von einer Stunde, bei dessen Einlösung das Personal 4,- Euro in ein Geldspielgerät nach Wahl des Spielers einwirft.

Gutschrift von einlösbaren Bonuspunkten für getätigte Spiele („Bonus- und Informationssystem“) keine Vergünstigung auf den Einsatz im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 SpielV; umfassendes Verbot sonstiger finanzieller Vergünstigungen des § 9 Abs. 2 SpielV erfasst jeden über diese hinausgehende Mittelrückfluss vom Aufsteller/Veranstalter zum Spieler.

Oberverwaltungsgerichte / Verwaltungsgerichtshöfe

Verbot jeder Form der zusätzlichen Gewinnchance oder sonstigen finanziellen Vergünstigung, insbesondere auch Jackpot-Verlosungen, durch § 9 Abs. 2 SpielV; Untersagung gegenüber einem Spielhallenbetreiber durch die Ordnungsbehörde; auch bei Durchführung der Verlosung von einem Dritten und unentgeltliche Teilnahmemöglichkeit für jedermann.

Verstoß gegen § 9 Abs. 2 SpielV durch Ausgabe von Testcoupons in Zeitungsannoncen für Freispiele an Geldspielgeräten.

Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in einem von ihm selbst betriebenen Geschäftslokal aufstellt, aber keine Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle nach § 33i GewO besitzt, kann sich gegenüber einer Betriebsstillegung gemäß § 15 Abs. 2 GewO nicht auf ihm als Aufsteller erteilte Geeignetheitsbestätigungen nach § 33c Abs 3 Satz 1 GewO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV berufen, wenn er den Betrieb des Geschäftslokals nicht entsprechend der ihm erteilten Geeignetheitsbestätigung als Schank- oder Speisewirtschaft ausrichtet, sondern tatsächlich einen spielhallenähnlichen Betrieb unterhält.

Verwaltungsgerichte

Verstoß gegen § 9 Abs. 2 SpielV durch Aufstellen von Jackpotsystemen in Spielhallen; Vereinbarkeit dieses Verbots mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG.

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