Regelung zu Einzelaufstellung und Verbot unentgeltlicher Abgabe von Speisen und Getränken nach § 4 Abs. 2 Satz 2, § 6 Abs. 1 Satz 2 SpielhHG BE; Gesetzgebungskompetenz des Landes aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG; Rechtfertigung der Regelungen durch Ziele der Suchtprävention; keine Inkohärenz im Vergleich zu Regelungen für Automatenspiele in Spielbanken.

Landesverfassungsgericht / Staatsgerichtshof

Berlin