Fundstelle: juris-Datenbank
Gesetzgebungskompetenz des Landes für spielhallenbezogene Regelungen des GlüStV und des LGlüG; Verbot von Verbundspielhallen und Abstandsgebot zwischen Spielhallen ist rechtmäßig; Pflicht zur Teilnahme am Sperrsystem nach § 23 GlüStV ist mangels Rechtsgrundlage im GlüStV verfassungswidrig; Stichtagsregelung in § 29 Abs. 4 Satz 2 und 3 GlüStV verstößt gegen Grundsatz des Vertrauensschutzes; fehlende Möglichkeit für Befreiung von Abstandsgebot aus § 51 Abs. 5 Satz 2 LGlüG ist verfassungswidrig.
Landesverfassungsgericht / Staatsgerichtshof
Baden-Württemberg