§ 1 Abs. 1 Nr. 3 SpielV erfasst auch die genehmigten Räumlichkeiten eines mit der entsprechenden Genehmigung operierenden Sportwettenvermittlers. Zur Vereinbarkeit der Beschränkung von § 1 Abs. 1 Nr. 3 SpielV auf Wettannahmestellen konzessionierter Buchmacher nach § 2 des Rennwett und Lotteriegesetzes durch die 7. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung mit Art. 3 Abs. 1 GG und zu dessen verfassungskonformer Auslegung.

Verwaltungsgericht