Tenor   Der Antrag wird abgewiesen.   Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.   Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin wird nachgelassen, die vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Antragsgegnerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.   Die Revision wird nicht zugelassen.   [...]

Bundesverwaltungsgericht