Verbot des Aufstellens von Geldspielautomaten in Spielhallen als geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Regelung zum Schutz der Spieler; Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Identitätskontrolle bei jedem Besucher einer Spielhalle, da eine solche Anordnung hinsichtlich von Spielhallenbesuchern, die eindeutig über 18 Jahre alt sind, nicht dem Jugendschutz dient.

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof