Fundstelle: GewArch 2013, 74-75
Das Verbot des Aufstellens von Geldausgabeautomaten in Spielhallen ist eine geeignete, erforderliche und auch verhältnismäßige Regelung zum Schutz der Spieler. Identitätskontrolle, Ausgabe v. Speisen, EC-Cash.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Schleswig-Holstein