Spielhallenbezogene Regelungen des GlüStV sind verfassungsrechtlich unbedenklich; Übergangsfrist nach § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV; Erlaubnisvorbehalt des § 24 Abs. 1 GlüStV.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Sachsen
Spielhallenbezogene Regelungen des GlüStV sind verfassungsrechtlich unbedenklich; Übergangsfrist nach § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV; Erlaubnisvorbehalt des § 24 Abs. 1 GlüStV.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Sachsen