Keine Anwendung der Vorschriften des Strafgesetzbuches über Glücksspiele auf Spiele, deren Ausgang vorwiegend durch die Geschicklichkeit der Spieler herbeigeführt wird; das Wort Spiel in § 762 BGB umfasst auch reine Geschicklichkeitsspiele; Vermögenswert von Forderungen aus Spielverträgen; Betrug.

Reichsgericht