Bajazzoapparat; Einordnung als Glücksspiel hängt von den tatsächlichen Verhältnissen ab, unter denen das Spiel stattfindet, insbesondere von der Beschaffenheit des Apparates und von den Eigenschaften des Durchschnitts der zum Spiel zugelassenen Personen; die Ergebnisse die von dem Durchschnitt der am Spiel beteiligten Personen erzielt werden können sind maßgebend.
Reichsgericht