Fundstelle: NVwZ-RR 1991, S. 295-297
Unverhältnismäßige Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle, wenn Jugendschutz durch Auflagen (z. B. Alterskontrollen, Aufsichtspersonen, temporäre Schließung) gewährleistet werden kann; hier: gesteigerte Gefährdung Jugendlicher durch Spielhalle im Bahnhof wegen großer Anzahl bahnfahrender Schüler.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof