Fundstelle: Entscheidungsversand
Die Erhebung einer pauschalen Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 500 für anlass- und ergebnislose Kontrollen von Spielhallen ist zulässig.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Rheinland-Pfalz
Fundstelle: Entscheidungsversand
Die Erhebung einer pauschalen Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 500 für anlass- und ergebnislose Kontrollen von Spielhallen ist zulässig.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Rheinland-Pfalz