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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. August 2020 – 14 A 3784/19 – Tenor: Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung [...]
Nordrhein-Westfalen