Fundstelle: NVwZ-RR 2007, 390-391
Eine Spielzeitverlängerung, die durch den Gewinn und die Ansammlung von Punkten zu Stande kommt, ist unzulässig und nicht mit zulässigen Freispielen vergleichbar.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Neuer § 6a Spielverordung (seit 01.01.2006)