Fundstelle: NVwZ-RR 2007, 389-390
Abstände bei der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten; Sichtblenden erst bei Einhaltung eines Mindestabstandes von drei Metern verzichtbar.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Neuer § 6a Spielverordung (seit 01.01.2006)