Berechtigungen zum Weiterspielen nach § 6a SpielV ausnahmslos, also auch dann, wenn sie auf Punktgewinnen beruhen, unzulässig; keine Gleichsetzung mit zulässigen Freispielen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 26.02.2007 – 4 B 1552/06)

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof

Neuer § 6a Spielverordung (seit 01.01.2006)