Fundstelle: NVwZ-RR 2008, 460-461
Die Möglichkeit, durch gewonnene Punkte ein - unter Umständen unbegrenztes - Weiterspielen zu erreichen, ist gemäß § 6a S. 1 lit a SpielV verboten, weil sie die Begrenzung der Weiterspielberechtigung auf sechs Freispiele gemäß § 6 S: 3 SpielV umgeht.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Neuer § 6a Spielverordung (seit 01.01.2006)