Die vom niedersächsischen Gesetzgeber in § 10a Abs. 3 bis 9 NGlüSpG eingeführten Regelungen genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein sachgerechtes Auswahlverfahren für die Auflösung von Konkurrenzsituationen bei aufgrund des Abstandsgebots konkurrierenden Spielhallen

Das in § 10a Abs. 6 NGlüSpG normierte Auswahlkriterium des Abstands zu Schulen unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof

Niedersachsen