Fundstelle: ZfWG 6/2021, 482-488
vorhergehend:
BeckRS 2021, 21406
Die vom niedersächsischen Gesetzgeber in § 10a Abs. 3 bis 9 NGlüSpG eingeführten Regelungen genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein sachgerechtes Auswahlverfahren für die Auflösung von Konkurrenzsituationen bei aufgrund des Abstandsgebots konkurrierenden Spielhallen
Das in § 10a Abs. 6 NGlüSpG normierte Auswahlkriterium des Abstands zu Schulen unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Niedersachsen