Verfassungsmäßigkeit des Mindestabstandsgebots nach § 2 Abs. 2 HmSpielhG (Spielsuchtbekämpfung durch Beschränkung des insgesamt verfügbaren Spielhallenangebots) und des in § 9 Abs. 4 HmbSpielhG enthaltenen Auswahlkriteriums zwischen bestehenden Unternehmen, dass die länger bestehende Spielhalle Vorrang hat (Kriterium wegen seiner Vorhersehbarkeit und objektiven Messbarkeit sachgerecht).
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Hamburg