Fundstelle: ZfWG 2013, 106-114
Zusammenführung von als selbstständige, für sich genommen mischgebietsverträgliche Betriebe genehmigten Spielhallen zu einer einheitlichen kerngebietstypischen Vergnügungsstätte als relevante Änderung bzw. Nutzungsänderung einer baulichen Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB; bauliche und betrieblich-funktionale Gesichtspunkte für die Bewertung eines aus drei gewerberechtlich selbstständigen Spielhallen bestehenden Gebäudekomplexes als eine einheitliche Vergnügungsstätte im Sinne der Baunutzungsverordnung; Fehlen einer Nutzungsart „Vergnügungszentrum“ mit eigenständigen Voraussetzungen für deren Zulässigkeit in der Baunutzungsverordnung; Agglomeration betrieblich-funktional getrennter, für sich mischgebietsverträglicher Betriebe grundsätzlich keine kerngebietstypische Vergnügungsstätte; anders aber bei Erscheinung als Einheit nach der Verkehrsauffassung aus Sicht der Nutzer und dadurch bedingte kerngebietstypisch gesteigerte Anziehungskraft auf Spieler.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof