Fundstelle: NWVBl. 2012, 271-273
Entsprechende Anwendung des für die Annahmestellen staatlicher Glücksspielveranstalter geltenden Trennungsgebots des § 5 Abs. 3 AG GlüStV NRW auf Annahmestellen privater Sportwettenanbieter; keine unions- und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Trennungsgebot.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Nordrhein-Westfalen