Entsprechende Anwendung des für die Annahmestellen staatlicher Glücksspielveranstalter geltenden Trennungsgebots des § 5 Abs. 3 AG GlüStV NRW auf Annahmestellen privater Sportwettenanbieter; keine unions- und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Trennungsgebot.

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof

Nordrhein-Westfalen