Fundstelle: ZfWG 2019, 138
In Wettannahmestellen, in denen Sportwetten vermittelt werden, dürfen Geldspielgeräte nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 SpielV nicht aufgestellt werden.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Nordrhein-Westfalen
Fundstelle: ZfWG 2019, 138
In Wettannahmestellen, in denen Sportwetten vermittelt werden, dürfen Geldspielgeräte nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 SpielV nicht aufgestellt werden.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Nordrhein-Westfalen