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Zulässigkeit der Bezeichnung einer Spielhalle als „Casino“. Zur Verhältnismäßigkeit der Auslegung von §§ 26 Abs. 1 GlüStV, 16 Abs. 4 AGGlüStV NRW als totales Werbeverbot. Anforderungen an die äußere Gestaltung von und Werbung für Spielhallen.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Nordrhein-Westfalen