Zulässigkeit der kumulativen Erhebung von Mehrwertsteuer und Vergnügungssteuer (entgegen FG Hamburg, Beschl. v. 21.09.2012 – Az.: 3 K 104/11); Spielgerätesteuer hat nicht den Charakter einer Umsatzsteuer i.S.d. Art. 401 Richtlinie 2006/112/EG und ist keine nach Art. 3 Abs. 3 Richtlinie 92/12/EWG bzw. heute Art. 1 Abs. 3 Richtlinie 2008/118/EG unzulässige umsatzbezogene Steuer auf Dienstleistungen; Ausreichende Steuerkompetenz aus Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG i.V.m. § 3 KAG NRWauch bei Verfolgung weiterer Lenkungszwecke (Eindämmung des Wachstums und weitergehende Reduzierung der Anzahl von Geldspielgeräten).

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof