Fundstelle: ZfWG 2007, 64-65
Verbot jeder Form der zusätzlichen Gewinnchance oder sonstigen finanziellen Vergünstigung, insbesondere auch Jackpot-Verlosungen, durch § 9 Abs. 2 SpielV; Untersagung gegenüber einem Spielhallenbetreiber durch die Ordnungsbehörde; auch bei Durchführung der Verlosung von einem Dritten und unentgeltliche Teilnahmemöglichkeit für jedermann.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Nordrhein-Westfalen