Fundstelle: GewArch 1977, 303
Zulässigkeit der Befristung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle gem. § 33i Abs. 1 Satz 2 GewO, wenn die Spielhalle in einem Gebiet eröffnet werden soll, welches einen Brennpunkt der Kriminalität darstellt; Ermessensfehler bei Ablehnung eines Antrags auf eine unbefristete Erlaubnis nach Ablauf der Befristung ohne Feststellung von über das übliche Maß hinausgehender Störungen durch die Spielhalle.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof