Fundstelle: juris-Datenbank
Das Verbundverbot sowie das Abstandsgebot für Spielhallen und die Überleitungsvorschriften des GlüStV sind verfassungsgemäß.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Nordrhein-Westfalen
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Das Verbundverbot sowie das Abstandsgebot für Spielhallen und die Überleitungsvorschriften des GlüStV sind verfassungsgemäß.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Nordrhein-Westfalen