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Zur Frage der Vereinbarkeit der kommunalen Vergnügungssteuer mit Art. 105 Abs. 2a GG sowie zu deren Abwälzbarkeit und erdrosselnder Wirkung im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG. Ferner zum Umfang der von den Gerichten vorzunehmenden Feststellungen in Bezug auf die Bestandsentwicklung der Gerätezahl nach Inkrafttreten des AG GlüStV NRW.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof