Zur Frage der Vereinbarkeit der kommunalen Vergnügungssteuer mit Art. 105 Abs. 2a GG sowie zu deren Abwälzbarkeit und erdrosselnder Wirkung im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG. Ferner zum Umfang der von den Gerichten vorzunehmenden Feststellungen in Bezug auf die Bestandsentwicklung der Gerätezahl nach Inkrafttreten des AG GlüStV NRW.

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof