Eine als Erweiterung der Spielhallenfläche bauaufsichtlich geprüfte und genehmigte Baumaßnahme (Anbau an eine Spielhalle) führt im Fall der wesentlichen Veränderung der bisherigen Nutzfläche zum Erlöschen der Spielhallenerlaubnis, ohne dass es auf die tatsächliche spätere Nutzung der hinzutretenden Fläche (als Nebenraum) ankommt. Wesentliche Änderungen sind solche, die sich auf die für die Erlaubniserteilung maßgeblichen Verhältnisse auswirken. Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit baulicher Veränderungen ist auch die Zahl der zulässigen Geldspielgeräte in den Blick zu nehmen.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof