Fundstelle: ZfWG 2023, 171-177
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Entscheidungsversand
Die Regulierung terrestrischer Spielhallen stellt im Vergleich zu anderen, seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 zulässigen Spielformen (insbesondere virtuelles Automatenspiel) keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung dar. Auch folgt aus der unterschiedlichen Regulierung – die Eröffnung des Anwendungsbereichs europarechtlicher Grundfreiheiten unterstellt – kein Verstoß gegen das europarechtliche Kohärenzgebot. (HM)
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Saarland