Fallbezogene Gesamtbewertung aus der Sicht der potenziellen Kundschaft und sonstiger Dritter, ob die jeweils konkrete Mehrheit von Spielhallen vom Kunden als einheitliche Vergnügungsstätte empfunden wird, aus dessen Sicht als durch ein gemeinsames Konzept und durch Kooperation miteinander verbunden in Erscheinung tritt und dadurch „kerngebietstypisch“ gesteigerte Anziehungskraft auf die Spieler ausübt.

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof