Überprüfung der Höhe des Steuersatzes einer Vergnügungssteuersatzung; Zugrundelegung der Bruttokasse für das Einspielergebnis; keine Verpflichtung des Satzungsgebers zur Verrechnung der negativen Bruttokasse einzelner Geräte mit der positiven Bruttokasse anderer Geräte im Erhebungszeitraum oder desselben Gerätes in einem anderen Erhebungszeitraum; kein Abzug der Umsatzsteuer oder der Vergnügungssteuer bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage; ausreichende Fälligkeitsbestimmung bei dem rückwirkenden Erlass einer Vergnügungssteuersatzung; Gleichheit des Belastungserfolgs; keine Gewährleistung der rechtlich und tatsächlich gleichen Steuerbelastung durch ein „Steuererhebungsverfahren“, das allein auf der Erklärungsbereitschaft des Steuerschuldners beruht, wenn die Ungleichbehandlung ihre Grundlage in der Vergnügungssteuersatzung selbst hat.

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof