Fundstelle: juris-Datenbank
Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch unterschiedliche Öffnungszeiten für Spielhallen und Spielbanken, wenn eine Spielbank in der Nähe einer Spielhalle betrieben wird; inhaltlich erheblich voneinander abweichende Regelungswerke für Spielbanken und Spielhallen.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof