Fundstelle: GewArch 2006, 163-164
siehe auch:
ZfWG 2010, 149-151
Im Internet betriebene „virtuelle Geldspielgeräte“ als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB; Unanwendbarkeit des § 33c GewO auf solche Gewinnspiele im Internet.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof