Es besteht jedenfalls derzeit kein Anhalt dafür, dass im Hinblick auf die Regelung des § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 und deren administrative Umsetzung eine systematische Duldung einer erlaubniswidrigen Angebotserweiterung durch die zuständige Behörde erfolgt.

(Amtl. Ls.)

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof