Fundstelle: ZfWG 2/25, 156 ff.
vorhergehend:
BeckRS 2024, 36246
Es besteht jedenfalls derzeit kein Anhalt dafür, dass im Hinblick auf die Regelung des § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 und deren administrative Umsetzung eine systematische Duldung einer erlaubniswidrigen Angebotserweiterung durch die zuständige Behörde erfolgt.
(Amtl. Ls.)
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof