Fundstelle: ZfWG 3/4/25, 287 ff.
vorhergehend:
BeckRS 2024, 44897
1. Die Vorschrift zur Auflösung einer Abstandskollision zwischen einer Spielhalle und einer Wettvermittlungsstelle in § 2a Abs. 6 Nr. 1 BremSpielhG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
2. Es ist von dem Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum des Landesgesetzgebers gedeckt, die Auswahl zwischen einer Spielhalle und einer Wettvermittlungsstelle anhand eines Losverfahrens vorzunehmen, wenn beide Betreiber die Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen.
(Amtl. Ls.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Bremen