Nachträgliche Auflage zu fortbestehender Erlaubnis gem. § 33i GewO; Rechtmäßigkeit einer Auflage, wonach der Erlaubnisinhaber alle Einrichtungen der Bequemlichkeit (z. B. Sessel, Couch) dauerhaft aus Betriebsräumen der Spielhalle zu entfernen hat; zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals „übermäßiges Verweilen“ in § 6 Abs. 7 SpielhG Bln.

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof