Fundstelle: ZfWG 3/4/24, S. 260-261
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nicht veröffentlicht
Die Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO erlischt gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG bei einer wesentlichen, offen zu Tage tretenden Änderung der Nutzung und baulichen Gestaltung des ihren Gegenstand bildenden Aufstellungsortes.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof