Wirksamkeit einer Geeignetheitsbestätigung gem. § 33c Abs. 3 Satz 1 GewO bei erneutem Aufstellen eines Spielgeräts nach zwischenzeitlichem Abbau; Erlöschen bei Schließung des Betriebs, in dem das Gerät aufgestellt wird; Überschreiten der zulässigen Höchstzahl von drei Spielgeräten durch Zusammenlegung von Betrieben.
Oberlandes-, Land- und Amtsgericht