Fundstelle: ZfWG 2023, 82-85
GRUR-RS 2022, 39408
Bei dem Erfordernis einer Erlaubnis nach § 41 LGlüG BW handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung, deren Verletzung angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen bei konkurrierenden Spielhallen geeignet ist, die Interessen von Mitbewerbern i.S.v. § 3a UWG spürbar zu beeinträchtigen. (HM)
Oberlandes-, Land- und Amtsgericht
Baden-Württemberg