Wettbewerbsverstoß nach § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 33c GewO durch Einlösen von Spiel-Token, die ein Spieler bei einem bestimmten Punktestand an Spielgeräten erhält, die als solche ohne Gewinnmöglichkeit gekennzeichnet sind.

Oberlandes-, Land- und Amtsgericht