Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbs-widrigem Verhalten bei über Einsatz hinausgehender Bargeldauszahlung für Token aus Unterhaltungsspielgeräten ohne Gewinn-möglichkeit (Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch).

Oberlandes-, Land- und Amtsgericht

alte Spielverordnung (bis 31.12.2005)