Aufstellen von drei Geldspielgeräten in einem als Stehausschank genehmigten kleinen Ladenlokal, das in unmittelbarer Nachbarschaft genehmigter und betriebener Spielhallen liegt und mit diesen einen gemeinsamen Eingang hat, als genehmigungsbedürftige Baumaßnahme.

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof