Fundstelle: NVwZ-RR 2009, 350-352
Kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG durch Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Spielgeräte in Spielhallen, nicht aber in Spielbanken, die nach dem NdsSpielbankenG lediglich einer Spielbankabgabe unterliegen.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof