Rechtmäßigkeit der Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem Glücksspielrecht nicht genehmigungsfähigen Spielhalle. Die mit dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz und dem Glücksspielstaatsvertrag verfolgten gesetzgeberischen Ziele der Eindämmung und Bekämpfung der Spielsucht sind nicht nur langfristig und auf eine unmittelbare Umsetzung angelegt.

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof

Niedersachsen