Fundstelle: www.gluecksspiel-und-recht.de

Vgl. hierzu auch:

www.jurion.de

Ein Spielgerät, bei dem unbegrenzt Punkt gewonnen werden können, die zum Weiterspielen berechtigen, verstößt gegen § 6a SpielV.

6a SpielV soll zwar in erster Linie die Spieler schützen, dient aber auch dem Interesse der Marktteilnehmer. Es liegt somit auch eine Wettbewerbsverletzung vor, die ein Mitbewerber im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Anspruchs geltend machen kann.

Oberlandes-, Land- und Amtsgericht

Neuer § 6a Spielverordung (seit 01.01.2006)