LG Offenburg (5. Zivilkammer), Urteil vom 23.02.2022 – 5 O 37/21 KfH Keine Berufung auf behördliche Duldung im Lauterkeitsrecht Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, in der Hauptstraße … [...]
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg