Es ist zu unterlassen, Punktestände, die ein Spieler an Unterhaltungsgeräten erhält, nach einer bestimmten Quote in Geld einzulösen.
Oberlandes-, Land- und Amtsgericht
Neuer § 6a Spielverordung (seit 01.01.2006)
Es ist zu unterlassen, Punktestände, die ein Spieler an Unterhaltungsgeräten erhält, nach einer bestimmten Quote in Geld einzulösen.
Oberlandes-, Land- und Amtsgericht
Neuer § 6a Spielverordung (seit 01.01.2006)